Wussten Sie?
Haben Sie gewusst, dass ….
Sie zu jedem Zeitpunkt einen transparenten Kostenvoranschlag über die Bestattungskosten verlangen können.
sich die Totenstarre erst nach ca. 48 Stunden von selber wieder löst.
wir, um die Totenstarre zu lösen niemals Knochen brechen, sondern die versteiften Muskeln wieder lösen können.
eine verstorbene Person nicht giftig ist.
Sie den Sarg, die Innenausstattung und die Urne auswählen dürfen.
Sie die Urne, den ganzen Sarg oder auch nur den Sargdeckel bemalen dürfen.
Sie Abschied nehmen können, auch wenn die verstorbene Person eines nicht natürlichen Todes gestorben ist. Besprechen Sie bitte Ihr Anliegen mit uns.
eine verstorbene Person mit persönlichen Kleidern angezogen werden darf.
Sie, wenn Sie es wünschen beim Pflegen, Anziehen und Einbetten der verstorbenen Person mithelfen oder anwesend sein dürfen.
Sie kleine persönliche Andenken (Fotos, Brille, Zeichnungen, Brief, Muscheln, Schmuckstücke und vieles mehr in den Sarg legen dürfen.
eine Aufbahrung auch zu Hause, mit oder ohne Sarg, möglich ist.
eine Bestattung / Kremation frühestens nach 48 Stunden erlaubt ist.
es auch für eine Kremation einen Sarg braucht.
die Urnenbeisetzung nicht zwingend auf einem Friedhof (in der Schweiz gibt es keine Beisetzungs-pflicht) stattfinden muss. Die Urne darf auch zu Hause aufbewahrt werden.
die Asche oder die Urne auf einem Berg, im Wald, bei einem Baum, im Garten oder an einem anderen Lieblingsplatz der verstorbenen Person beigesetzt werden darf.
die Asche oder die Urne dem Wasser (Fluss, Bach, See oder Meer) übergeben werden darf.
einen Teil der Asche zu einem Diamanten, Kristall oder Anhänger verarbeitet werden kann.