Ein Todesfall – Was ist zu tun?
1. Versuchen Sie bitte Ruhe zu bewahren und nehmen sich Zeit.
Nächste Angehörige benachrichtigen
2. Todesfall zu Hause infolge Krankheit:
Den behandelnden Arzt benachrichtigen, wenn dieser nicht erreichbar ist, den Hausarzt; ist auch dieser abwesend, den Notfallarzt (Ärtzlicher Notfalldienst des Kantons Luzern Telefon 0900 11 14 14 oder auch Sanität 144 oder Polizei 117). Der Arzt stellt die Todesursache fest und stellt eine Todesbescheinigung aus.
3. Bei Tod infolge eines Unfalls, Suizids oder Auffindung einer verstorbenen Person:
Die Polizei ist in allen Fällen umgehend aufzubieten (Telefon 117)!
Dies gilt auch für alle Unfälle (Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- und andere Unfälle).
Wichtig:
- Nicht nur Verkehrsunfälle auch Unfälle bei der Arbeit, im Haushalt und in der Freizeit zählen dazu.
- Die Polizei benachrichtigt den zuständigen Amtsarzt.
- Das Bestattungsinstitut übernimmt auf Anordnung der zuständigen Amtsstelle den Transport ins Institut für Rechtsmedizin.
- Die Freigabe der verstorbenen Person wird den Angehörigen durch den Staatsanwalt oder die Polizei mitgeteilt.
4. Todesfall im Spital oder Heim:
Die Spital-, Klinik- oder Heimverwaltung verständigt den Arzt, erledigt die nötigen Formalitäten und lässt eine Todesbescheinigung ausstellen. Die Angehörigen werden von ihr auch über das weitere Vorgehen informiert.
Wir sind immer für Sie da. Persönlich 24h / 365 Tage.
Folgende Angaben sind für die Anmeldung wichtig:
- Personalien der verstorbenen Person
- Letzte Wohnadresse
Falls Sie die Kraft haben, legen Sie bitte die nachstehenden Dokumente bereit.
- Das Familienbüchlein, falls vorahnden (nur bei verheirateten Personen)
- Den Niederlassungsausweis
- Organspendeausweis, falls vorhanden
- Bei ausländischer Staatszugehörigkeit oder Personen mit Wohnsitz im Ausland:
– Den Pass, Niederlassungsbewilligung, Geburtsschein mit Elternnamen und Eheschein.