Mühlemann Bestattungen Nachfolger Thomas Mischler

Vorsorge

Fast jeder Mensch strebt im Leben unter anderem danach, sich Vermögenswerte zu schaffen. Sind Kinder vorhanden, so ist zudem die Motivation da, diese gut zu versorgen und ihnen einen optimalen Start ins Leben zu bieten. War man in seinem Streben erfolgreich, so möchte man natürlich auch darüber verfügen, wie diese Vermögenswerte nach dem Tod des Erblassers verteilt werden. Dieses Recht steht jedem Menschen auch zu, allerdings gibt es einige Einschränkungen des Gesetzgebers, der damit die Familie schützen möchte.

Im Einzelnen heißt das, dass nur über die Vermögenswerte völlig frei verfügt werden kann, die nach dem Abzug der sogenannten Pflichtteile noch zur Verfügung stehen; die Pflichtteile sollen garantieren, dass Ehe- oder Lebenspartner und Nachkommen auf keinen Fall leer ausgehen können.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, ein Testament zu erstellen, denn dadurch können eventuelle Streitigkeiten im Vorfeld vermieden werden. Außerdem ist ein Testament zwingend notwendig, wenn man nicht erbberechtigten Personen oder Institutionen etwas vermachen möchte. Und nicht zuletzt ist ein Testament dann besonders anzuraten, wenn keine gesetzlichen Erben mehr vorhanden sind – in diesem Fall erbt sonst automatisch der Kanton.

 

Gerne zeigen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf und helfen Ihnen, Ihr Testament nach Ihren Wünschen zu schreiben.