Erdbestattung
Unter einer Erdbestattung oder umgangssprachlich auch Beerdigung versteht man die Beisetzung des Verstorbenen in einem Grab in der Erde. Bei den Grabarten die bei einer Erdbestattung zur Verfügung stehen, wird in der Regel zwischen Einzel- und Familiengräbern unterschieden. Die Grabesruhe ist kantonal geregelt und beträgt in der Regel zwischen 20 und 25 Jahre. In ein bestehendes Erdbestattungsgrab können Urnen nachträglich beigesetzt werden. Die ordentliche Ruhezeit des Erdbestattungsgrabes wird aber dadurch nicht verlängert.
