Mühlemann Bestattungen Nachfolger Thomas Mischler

Digitaler Nachlass

Es passiert immer wieder: Facebook zeigt den Geburtstag eines Freundes an – dabei ist dieser vor einiger Zeit gestorben. In seiner Chronik finden sich bald einige. Nichtssagende Glückwünsche und vielleicht die empörte Zurechtweisung eines Freundes.

 

Verstorbene leben oft im Internet weiter. Und die Angehörigen sehen sich häufig nicht nur mit unpassenden oder verletzenden Onlinekommentaren konfrontiert, sondern auch mit komplizierten und kostspieligen Rechtsproblemen. Ohne Zugangsdaten bleibt der Computer des Verstorbenen verschlossen, ebenso seine Mailkonten, benutzte Bezahldienste oder abgelegte Fotos. Alle diese Daten und Profile, die jemand nach dem Tod auf einem Computer oder im Internet hinterlässt, werden als «digitaler Nachlass» bezeichnet.